Balkonkraftwerk & Eigentümergemeinschaft: Gemeinsam profitieren

Balkonkraftwerk & Eigentümergemeinschaft: Gemeinsam profitieren

Julian Julian
5min Lesezeit

In Zeiten steigender Energiepreise und wachsendem Umweltbewusstsein gewinnen Balkonkraftwerke zunehmend an Bedeutung. Gerade in Mehrfamilienhäusern, wo die individuelle Energieerzeugung oft eine Herausforderung darstellt, bieten sie eine attraktive Lösung. Doch wie sieht es genau aus, wenn du in einer Eigentümergemeinschaft lebst?

 

 

Das Wichtigste auf einen Blick

  1. Wo die Anschaffung eines Balkonkraftwerkes in einem Mehrfamilienhaus in der Vergangenheit oftmals zu Streitigkeiten geführt hat, sieht das Solarpaket 1 eine entscheidende Änderung vor: Balkonkraftwerke werden in den Katalog der privilegierten Maßnahmen aufgenommen und sind somit zu dulden.
  2. Trotzdem ist es ratsam, den Austausch mit den anderen Parteien im Haus zu suchen, um Konflikte zu vermeiden.
  3. Balkonkraftwerke können die Eigentümergemeinschaft sogar fördern und diese von der Produktion grünen Stroms gemeinschaftlich profitieren.

 

Ratgeber: Alles Wichtige rund um die Anschaffung von Balkonkraftwerken in einer Eigentümergemeinschaft

Der folgende Ratgeber gibt dir einen Überblick über die rechtlichen und praktischen Aspekte, die du beim Anschließen eines Balkonkraftwerks in deiner Wohnung berücksichtigen solltest.

Worum handelt es sich bei einer Eigentümergemeinschaft?

Eine Eigentümergemeinschaft besteht aus den Miteigentümern eines Mehrfamilienhauses, die gemeinsam über die Verwaltung und Nutzung des Eigentums entscheiden. In Deutschland ist dies im Wohnungseigentumsgesetz geregelt.

Während die einzelnen Wohnungen direkt dem Eigentümer zustehen, sind gemeinschaftlich genutzte Flächen außerhalb der eigenen vier Wände auch gemeinschaftlich verwaltet. Dies betrifft unter anderem das Treppenhaus und den Keller, aber zum Beispiel auch den Garten und die Fassade sowie das Dach des Wohngebäudes.

Im Rahmen der Verwaltung treffen sich Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft oftmals regelmäßig zur Eigentümerversammlung, um über Angelegenheiten betreffend des gemeinschaftlichen Eigentums zu beraten - dazu gehören auch neue Technologien wie Balkonkraftwerke.

Darf die Eigentümergemeinschaft ein Balkonkraftwerk verbieten?

Bis zum Frühjahr 2024 war die Situation rund um die Installation von Balkonkraftwerken in Mehrfamilienhäusern oft kompliziert. Konflikte zwischen Mietern, Wohnungseigentümern und der Eigentümergemeinschaft führten häufig zu rechtlichen Auseinandersetzungen. Oft gab es Streitigkeiten aufgrund der Platzierung und Optik der Anlagen.

Generell musste die Eigentümergemeinschaft bei der Anschaffung eines Balkonkraftwerkes immer zustimmen, wobei eine Mehrheitsentscheidung bereits ausreichte und nicht die Zustimmung aller Parteien notwendig war. 

Mit Einführung des Solarpakets 1 hat sich dies jedoch geändert: Eigentümergemeinschaften müssen die Installation von Balkonkraftwerken nun grundsätzlich dulden. Zwar ist eine Zustimmung immer noch erforderlich, dies ist aber eher Formsache - nur in Ausnahmefällen kann der Wunsch nach einem Balkonkraftwerk nun noch abgelehnt werden.

Diese Maßnahme soll helfen, die Energiewende voranzutreiben und Streitigkeiten zu minimieren. Trotzdem ist es ratsam, im Vorfeld das Gespräch mit den anderen Haushalten zu suchen, um Bedenken auszuräumen und für eine harmonische Lösung zu sorgen.

Da die Installation eines Balkonkraftwerkes nun im Katalog der privilegierten Maßnahmen steht, hat auch der Mieter ein Recht auf die Inbetriebnahme. Trotzdem sollte sich an den Eigentümer der Wohnung gewendet werden, damit dieser das Vorhaben der Eigentümergemeinschaft mitteilt und somit Unstimmigkeiten verhindert werden.

Kann eine Eigentümergemeinschaft von einem Balkonkraftwerk profitieren?

Ja, definitiv! Zwar kann ein einzelnes Balkonkraftwerk nicht ein gesamtes Mehrfamilienhaus mit Strom versorgen, aber mehrere solcher Anlagen können bedeutend zur Reduzierung der Stromkosten beitragen.

Wenn alle Parteien an einem Strang ziehen kann so steigenden Stromkosten entgegengewirkt und ein wichtiger Beitrag zur Energiewende geleistet werden. Eine gute Gelegenheit, dies zu diskutieren, bietet die jährliche Eigentümerversammlung.

Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass sich zwei Haushalte die Kosten für ein Balkonkraftwerk teilen. Während einer der beiden Haushalte den Strom hauptsächlich nutzt, könnte der andere ihn übernehmen, wenn der Hauptnutzer für längere Zeit abwesend ist, beispielsweise aufgrund von Arbeit oder Urlaub. Dies maximiert die Nutzung des erzeugten Stroms und die Kosten können fair zwischen den Parteien aufgeteilt werden.

Fazit

Die Installation eines Balkonkraftwerks in einer Eigentümergemeinschaft bietet viele Vorteile und ist dank des Solarpakets 1 nun leichter umsetzbar als je zuvor. Es fördert nicht nur die nachhaltige Energiegewinnung, sondern stärkt auch die Gemeinschaft, indem es eine Basis für kooperative Lösungen und Kostenteilung bietet.

Trotz der neuen gesetzlichen Regelungen bleibt ein offener Dialog innerhalb der Gemeinschaft essentiell, um das volle Potenzial dieser innovativen Technologie ausschöpfen zu können.

 

Weiterführende Quellen und Literatur

Weniger bürokratische Schatten für Sonnenstrom von Dach und Balkon | IVV immobilien vermieten & verwalten

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