Rechtliches und Anmeldung deiner neuen Mini-Solaranlage.

FAQs

Aktuell ist die maximale Ausgangsleistung einer Mini-Solaranlage auf 600W begrenzt. Das wird über die Leistung des Wechselrichters geregelt. Es empfiehlt sich jedoch, die Solarpaneele größer auszuwählen, da die maximale Leistung der Paneele die Höchstleistung unter Laborbedingungen ausweist.

Ja. Deine Anlage sollte zuerst bei deinem Netzbetreiber angemeldet werden. Das ist in der Regel ein Blatt, auf der Du deine Daten und die Daten der Anlage angeben musst. Danach muss diese Anlage auch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden (https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR). Wir helfen dir gerne bei dem Ausfüllen und stellen es dir für deine gekaufte Anlage auch bei Bedarf zur Verfügung.Faktisch ist es so, dass der Großteil der gekauften Mini-Solaranlagen nicht angemeldet werden.

Nein. Solange dein Wechselrichter die Anforderungen der VDE-Norm „VDE-AR-N 4105 erfüllt. Damit hat der Netzbetreiber keine Grundlage von einer „schädlichen Netzrückwirkung“ auszugehen.Wichtig ist auch: Der Zuständigkeitsbereich des Netzbetreibers endet hinter dem Stromzähler.

Ja. Es ist vor allem deswegen nötig, falls du mal mehr Strom produzierst als dass Du verbrauchst. Nutzt du einen alten „Ferraris-Zähler“, der rückwärts drehen kann, kannst Du theoretisch Strom zurückgeben. Den Ferraris-Zähler erkennst Du übrigens an der Drehscheibe. Ohne Netzeinspeisung ist das allerdings nicht erlaubt und eine Straftat. In Deutschland müssen die alten Stromzähler allerdings in den nächsten Jahren ausgetauscht werden. Sofern dein Zähler digital ist, bist Du grundsätzlich auf der sicheren Seite.

Für Mini-Solaranlagen gibt es verschiedene Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um sicherzustellen, dass sie sicher und zuverlässig funktionieren. Hier sind einige Beispiele für Anforderungen, die an Mini-Solaranlagen gestellt werden:

VDE: Die VDE-Prüfungen sind Normen für Elektrotechnik und Elektronik, die von der VDE Testing and Certification Institute GmbH durchgeführt werden. Sie dienen dazu, sicherzustellen, dass Elektrotechnik- und Elektronikprodukte den geltenden Normen und Vorschriften entsprechen und sicher zu verwenden sind.

CE-Kennzeichnung: Die CE-Kennzeichnung ist eine EG-Kennzeichnung, die besagt, dass ein Produkt den geltenden Normen der Europäischen Union entspricht. Die CE-Kennzeichnung ist für viele Produkte, einschließlich Mini-Solaranlagen, verpflichtend.

TÜV: Der TÜV (Technischer Überwachungsverein) ist eine unabhängige Prüf- und Zertifizierungsorganisation, die Produkte auf ihre Sicherheit und Zuverlässigkeit prüft. Für Mini-Solaranlagen gibt es spezielle TÜV-Zertifizierungen, die besagen, dass die Anlagen den geltenden Normen und Vorschriften entsprechen.

In Deutschland können Sie eine Mini-Solaranlage steuerfrei betreiben, solange sie für den Eigenbedarf genutzt wird und nicht zur Einspeisung von Strom ins öffentliche Stromnetz verwendet wird.Wenn Du den von der Mini-Solaranlage erzeugten Strom selbst verbrauchen, sind Sie von der Mehrwertsteuer befreit und musst keinen Steuern auf den Strom zahlen.

Ja, Du kannst Deine Mini-Solaranlage dem sogenannten Schukostecker in eine haushaltsübliche Steckdose einspeisen. Fachorganisationen, wie die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie und die Verbraucherzentralen in Deutschland, bestätigen das. Es ist vollkommen zulässig und wird bereits von weit über 250.000 Anlagen in Deutschland so genutzt.Der Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) sowie einige Netzbetreiber empfehlen, den Betrieb einer Mini-Solaranlage mittels einer sogenannten Wielandsteckdose durchzuführen.

Nein. Die Zuständigkeit des Netzbetreibers endet am Stromzähler. Welche Steckdosen Du in deinem Haus verbaust ist dir selbst überlassen. Technisch sind Wielandt- und Schucko-Steckdose identisch. Wichtig ist insbesondere, dass der Wechselrichter die VDE-AR-N 4105 erfüllt für den Abschaltschutz von Anlagen, die ins Niedrigspannungsnetz einspeisen.

Rein rechtlich darf es dir dein Vermieter nicht verbieten, sofern im Mietvertrag nicht explizit die Anbringung von Gegenständen am Balkon verboten ist. Wir empfehlen dir aber vorab die Zustimmung deines Vermieters einzuholen. Sofern du eine Halterung in der Außenfassade anbohrst empfiehlt sich die Einholung der Zustimmung umso mehr.

Die einfache Zustimmung der Eigentümerversammlung ist für den Betrieb notwendig und sollte vorab eingeholt werden.

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